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Paul (30 Jahre)

Ich war damals, als ich meinen Erste-Hilfe-Kurs absolvierte, 20 Jahre alt. Da hatte ich mir gedacht, so was könnte ich auch einmal beruflich machen, um Menschenleben zu retten und zu helfen.
Mit dem so genannten „Helfervirus“ war ich schon immer infiziert.
2 Jahre später begann ich dann meine Sanitätsgrundausbildung beim BRK.
Ich arbeitete als Sicherheitskraft, Sanitäter und im Rettungsdienst und Krankentransports – trotz meines Stotterns. Das gab mir ein gutes Gefühl, also machte ich auch noch die Ausbildung zum Rettungssanitäter.
Während dieser Ausbildung versuchte ich immer wieder und öfters, mein eigenes Stottern zu verbergen, denn ich wollte diese Ausbildung wegen meines Stotterns nicht abbrechen.

Da war die Angst, aufzufallen und dass die anderen Lehrgangsteilnehmer mich auslachen könnten, wenn ich stottere.

Das ist mir nämlich während meiner Berufsausbildung sehr häufig passiert, egal ob im Betrieb oder in der Berufsschule. Außerdem wollte ich nicht, dass die Lehrgangsleiter und Dozenten mir während meiner Rettungssanitäterausbildung sagten, ich sei doch wegen meiner „Sprache“ für den Beruf nicht geeignet – denn körperlich war (und bin) ich voll gesund und auch geeignet!

Dazu muss ich noch sagen, dass ich diese Ausbildung nebenbei gemacht habe und zur gleichen Zeit eine Umschulung zum Maschinenschlosser machte. Einige Jahre später entschied ich mich für eine Weiterbildung zum Meister und konnte dann aus Zeitgründen 3 Jahre lang nicht mehr im Rettungsdienst fahren.

Als ich dann, 3 Jahre später, wieder im Rettungsdienst fahren wollte, sagte man zu mir, es gäbe im bayerischen Rettungsdienstgesetz einen Paragraphen, der es nicht erlaube, im Rettungsdienst zu fahren und am Funkverkehr teilzunehmen, wenn man eine „Sprachbehinderung“ habe.

Das tat weh - ich fühlte mich wie ein "Mensch zweiter Klasse" und fragte mich, ob man als Mensch mit Sprachbehinderung nicht ernst genommen wird.

Seitdem muss ich mich mit dem Sanitätsdienst und der SEG (=Schnell Einsatz Gruppe) abfinden, denn hier darf ich ja am Funkverkehr teilnehmen. Hier gilt nämlich das Rettungsdienstgesetz nicht, sondern das ehemalige Katastrophenschutzgesetz.

Übrigens habe ich, als ich meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen hatte, erneut eine Sprachtherapie begonnen, denn ich wollte das Stottern irgendwann einmal loswerden. Nach dieser Therapie schloss ich mich einer regionalen Stotterer-Selbsthilfegruppe an.

 

Durch die Selbsthilfegruppe erfuhr ich erstmals, welche vielfältigen Therapie-möglichkeiten es für uns Stotternde - allein hier in Deutschland - überhaupt gibt.

Ich entschied mich dann für eine Nicht-Vermeide-Therapie, die vielmehr geholfen hat als die vorherige Therapie.