Dadurch hast du besondere Rechte, die im Grundgesetzt (GG) verankert sind:
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Das heißt, dass niemand "unwürdig" behandelt werden darf, z. B. dass man Stotternde nicht nachmacht, nur weil sie anders sprechen. Oder dass
Polizisten Schwerverbrecher nicht schlagen oder misshandeln dürfen, auch wenn sie deren Taten schlimm finden, denn Schwerverbrecher sind eben auch Menschen. |
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Das bedeutet, dass alle Menschen gleich behandelt werden müssen und die gleichen Rechte haben. Ein Stotternder genauso wie ein „flüssig Sprechender“, oder auch ein armer Mensch genauso wie ein Reicher. |
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Das ist für dich besonders wichtig, denn es sagt aus, dass deine Lehrer deine schriftlichen und mündlichen Noten anders gewichten müssen als bei einem nicht stotternden Schüler. Du hast das Recht auf den so genannten Nachteilsausgleich, wie er in den Schulverordnungen der Bundesländer festgelegt ist. Deine Lehrer müssen wissen, dass Stottern eine Behinderung ist und sie einen Ausgleich gewähren dürfen. Das kann zum Beispiel zusätzliche Zeit oder die Erlaubnis technischer Hilfsmittel (wie z. B. ein Laptop) in mündlichen Prüfungen sein. |