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Die schriftliche Bewerbung

Soll ich in der schriftlichen Bewerbung angeben, dass ich stottere?

Wir empfehlen hier ein besonderes Vorgehen. Und zwar das Stottern nicht zu erwähnen. Alles, was man mit der Bewerbung erreichen will, ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Deshalb zeigt man hier nur seine „Schokoladenseiten“. Außerdem ist das Stottern etwas, zu dem es ja auch einiges zu sagen gibt. Dass man zum Beispiel durch Mithilfe von Kollegen eine Arbeitssituation schaffen kann, in der man etwas weniger oder schwächer stottert. Oder dass man gerade in Therapie ist, aber die Techniken noch nicht in einem ganzen langen Gespräch einsetzen kann.
All diese Dinge kann man nicht gut in einem Brief klären.

Und: Es gibt das Gesetz, dass man Behinderungen (Stottern ist ja laut Definition eine Sprachbehinderung) in einer Bewerbung nicht erwähnen muss.

Ein Vorstandsmitglied einer sehr großen Firma in München rät auch dazu, das Stottern bei der schriftlichen Bewerbung unerwähnt zu lassen, da es in dieser kurzen Form nicht ausreichend zu erklären sei. Besser sei es, z. B. auch telefonisch Kontakt aufzunehmen und offen und geradlinig mit dieser kleinen Einschränkung umzugehen.

Und: Man betrügt den Arbeitgeber nicht, wenn man das Stottern unerwähnt lässt. Also: Erst einmal das Stottern unerwähnt lassen, um möglichst eine Einladung zum Bewerbungsgespräch zu kriegen und dann dort mit mehr Zeit und persönlich über das Stottern sprechen.

 

Die Berufswahl

Das Bewerbungsgespräch